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Die Versicherungspflichtgrenze gibt an, bis zu welchem Einkommen ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist. Liegt das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, hat der Arbeitnehmer die Wahl, ob er weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln will.
Die Versicherungspflichtgrenze gilt jedoch nur für Arbeitnehmer und nicht für Selbstständige oder Freiberufler. Diese können sich unabhängig vom Einkommen jederzeit privat krankenversichern (unter Einbehaltung der üblichen Kündigungsfristen).
Da man in der privaten Krankenversicherung bessere Leistungen zu oftmals günstigerem Preis erhält, entscheiden sich viele Menschen für einen Wechsel in die private Krankenversicherung.
Im Jahr 2008 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei einem Einkommen von 48.150 Euro Brutto pro Jahr. Diese Grenze gilt sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern.
Häufig wird die Versicherungspflichtgrenze mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt.
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