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Theoretisch schon, doch in der Praxis kam es kaum vor. Bislang durfte ein Riester-Sparer für den Erwerb des Eigenheims das angesparte Kapital erst ab einem Guthaben von 10 000 Euro antasten, ohne die Zulagen zu verlieren.
Eine Voraussetzung, die Expertenschätzungen zufolge Riester-Sparer seit der Einführung im Jahr 2002 nicht immer erfüllt haben dürften. Und: Wer schließlich mit Riester-Geld baut oder kauft, musste das entnommene Geld zurückzahlen. Spätestens zwei Jahre nach der Entnahme musste die Rückzahlung beginnen. Bis zum Renteneintritt musste das Konto ausgeglichen sein.
Diese Regelung wurde nun durch eine verbraucherfreundlichere Vorschrift ersetzt. Nun darf das komplette Kapital abgezweigt werden. Auch neu: Die Riester-Zulagen können für die Tilgung eines bestehenden Baukredits verwendet werden, was bislang nicht möglich war. Bisher mussten der Riester-Vertrag und das Baudarlehen getrennt bedient werden.
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