Grundzüge der "Wohn-Riester-Rente" bzw. "Eigenheimrente"

„Wohn-Riester“ sagen die meisten zur neuen Vorsorgeform, die Riester-Sparern eine interessante Option zum Erwerb von Wohneigentum ermöglicht. Im Gesetzestext lautet der offizielle Begriff „Eigenheimrente“.

Inhalt: Wer mit einem Riester-Vertrag privat für das Alter vorsorgt, kann das angesparte Geld komplett entnehmen und es in den Bau oder Kauf einer Immobilie stecken. Gleichzeitig helfen die Riester-Zulagen, einen laufenden Immobilienkredit zu tilgen.

Und das kann sich rechnen. Sparer, die vier Prozent ihres beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens für die Altersvorsorge sparen, erhalten 154 Euro Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind 185 Euro Kinderzulage.

Wenn der Nachwuchs in diesem Jahr auf die Welt gekommen ist, fließen sogar 300 Euro. So erhält eine Familie mit zwei Kindern und einem Neugeborenen in diesem Jahr maximal 978 Euro. Geld, das für die Baufinanzierung oft willkommen ist.

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