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Die staatliche Wohnungsbauprämie von bis zu 45 Euro pro Jahr soll unabhängig von der Riester-Förderung erhalten bleiben.
Sie fließt allerdings nur, wenn das Kapital in Wohnimmobilien investiert wird, so das Bundesfinanzministerium.
Bislang konnte das Geld auch für andere Zwecke verwendet werden, wenn die siebenjährige Sperrfrist abgelaufen war.
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