Einlösungsbeitrag |
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So wird der erste Beitrag genannt, der zu Beginn des ersten
Zahlungsabschnittes fällig ist. Er ist von ausschlaggebender Bedeutung.
Erst wenn er in den Häden des Versicherungsunternehmen ist, besteht
Versicherungsschutz. Auch alle Folgebeiträge sind zu Beginn des
jeweiligen Zahlungsabschnitts zu zahlen. Das kann monatlich,
vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. |
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Elementarschäden |
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Versicherbar sind Schäden durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Hochwasser, Sturmflut,
Überschwemmung, Erdbeben usw. Schäden durch Sturm sind in der Hausrat- und Gebäudeversicherung
in der Regel versichert. Andere Gefahren sind nur gegen zusätzlichen Beitrag eingeschlossen.
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Emissionskurs |
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Ausgabekurs, zu dem ein neues Wertpapier den Kapitalanlegern angeboten wird.
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Entschädigungsgrenzen |
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Die Entschädigung wird durch die Versicherungssumme und die Höhe des Schadens begrenzt.
Für einzelne Leistungsbereiche gelten gesonderte Entschädigungsgrenzen (z.B. Wertsachen in der
Hausratversicherung, Aufräumkosten in der Gebäudeversicherung).
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Ersatzkasse |
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Einer der Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung.
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Exzedent |
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Zusatzversicherung zur Ergänzung von Haftpflichtversicherungen mit unzureichenden Deckungssummen.
Exzedenten können auch bei anderen Versicherern abgeschlossen werden als die Grundversicherung. |