Versicherungs-Lexikon

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 Einlösungsbeitrag

So wird der erste Beitrag genannt, der zu Beginn des ersten Zahlungsabschnittes fällig ist. Er ist von ausschlaggebender Bedeutung. Erst wenn er in den Häden des Versicherungsunternehmen ist, besteht Versicherungsschutz. Auch alle Folgebeiträge sind zu Beginn des jeweiligen Zahlungsabschnitts zu zahlen. Das kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein.

 Elementarschäden

Versicherbar sind Schäden durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Hochwasser, Sturmflut, Überschwemmung, Erdbeben usw. Schäden durch Sturm sind in der Hausrat- und Gebäudeversicherung in der Regel versichert. Andere Gefahren sind nur gegen zusätzlichen Beitrag eingeschlossen.

 Emissionskurs

Ausgabekurs, zu dem ein neues Wertpapier den Kapitalanlegern angeboten wird.

 Entschädigungsgrenzen

Die Entschädigung wird durch die Versicherungssumme und die Höhe des Schadens begrenzt. Für einzelne Leistungsbereiche gelten gesonderte Entschädigungsgrenzen (z.B. Wertsachen in der Hausratversicherung, Aufräumkosten in der Gebäudeversicherung).

 Ersatzkasse

Einer der Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung.

 Exzedent

Zusatzversicherung zur Ergänzung von Haftpflichtversicherungen mit unzureichenden Deckungssummen. Exzedenten können auch bei anderen Versicherern abgeschlossen werden als die Grundversicherung.







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