Versicherungs-Lexikon
Haftpflichtversicherung |
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Sie ersetzt Schäden, die der Versicherte Dritten zufügt und für die er nach dem Gesetz
Schadenersatz zu leisten hat.
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Halter |
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Der Halter ist juristisch derjenige, "der das Fahrzeug für eigene
Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt". Er ist
derjenige, der nach dem Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet ist,
eine Kraftfahrthaftpflichtversicherung abzuschließen, wenn sich das
Fahrzeug im Gebrauch befindet. Er ist Träger der Gefährdungshaftung,
die sich aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs ergibt. Für die
Zulassungsstellen ist dagegen die im Fahrzeugbrief eingetragene Person
der Halter. Der Halter kann sich vom Eigentümer und Fahrer
unterscheiden. |
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Hausse |
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Über eine längere Zeit anhaltender Kursaufschwung an der Börse.
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Hausratversicherung |
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Versicherung für die beweglichen Sachen in der Wohnung, also Möbel, Kleidung und so weiter
gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl und einige andere Risiken.
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Heil- und Hilfsmittel |
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Der Begriff der Heil- und Hilfsmittel stammt aus der PKV. Unter
Heilmitteln sind ausschließlich Anwendungen der physikalischen Medizin
zu verstehen, d.h. überwiegend äußerlich eingesetzte Mittel, die zur
Krankheitsbehandlung dienen, ohne selbst Arzneimittel zu sein.
Beispiele für Heilmittel sind: Bestrahlungen, Elektromassage,
Elektrotherapie, Inhalationen, Krankengymnastik, Massagen, medizinische
Bäder etc. Unter Hilfsmitteln sind vor allem technische Hilfsmittel
(z.B. Prothesen) zu verstehen, die eine körperliche Behinderung oder
Unzulänglichkeit mildern oder ausgleichen sollen. Beispiele für
Hilfsmittel sind Brillen, Heimdialysegeräte, Hörgeräte,
Krankenfahrstühle, orthopädische Hilfsmittel etc. In der privaten
Krankheitskostenvollversicherung sind Hilfs- und Heilmittel im
ambulanten Tarif eingeschlossen. Für gesetzlich Pflichtversicherte
werden Zusatztarife angeboten, da die gesetzlichen
Krankenversicherungen die Kosten für Heil- und Hilfsmittel nicht
vollständig übernehmen dürfen. |
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