Versicherungs-Lexikon

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 Makler

Person, die gegen Vergütung (Provision) Gelegenheiten zu Vertragsabschlüssen nachweist oder solche Geschäfte vermittelt. Er unterscheidet sich von dem Handelsvertreter dadurch, dass er nicht ständig betraut ist.

 Mallorca-Police

Die unter der inoffiziellen Bezeichnung Mallorca-Police bekannte Mietwagen-Zusatzversicherung erhöht den teilweise viel zu niedrigen Schutz der Haftpflichtversicherung von Mietwagen im Ausland auf das deutsche Niveau. Bei einigen deutschen Autoversicherern ist dieser Schutz bereits im Rahmen der Kfz-Haftpflichtpolice beitragsfrei mit eingeschlossen.

 Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer (auch Umsatzsteuer) ist die Steuer auf Lieferungen und sonstige Leistungen eines Unternehmers im Inland gegen Entgelt. Das Unternehmen hat die Möglichkeit, die Umsatzsteuer, die ihm für Vor- oder Zuliefererprodukte in Rechnung gestellt wird, von der eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen. Durch diesen Vorwegabzug wird jedes Unternehmen nur mit dem Steueranteil belastet, der durch die eigene Verarbeitung/Produktion entsteht. Das gesamte Mehrwertsteueraufkommen, dass für ein Produkt entsteht, muss vom Endverbraucher aufgebracht werden. Die Geschäftstätigkeit eines Versicherungsunternehmens unterliegt nicht der Mehrwertsteuer. Für Versicherungsverträge ist eine Versicherungsteuer zu zahlen.

 Mietsachschäden

In der Haftpflichtversicherung sind Schäden an gemieteten Sachen generell ausgeschlossen. Wichtige Ausnahme sind Beschädigungen an den Gebäudeteilen von Mietwohnungen. Diese Mietsachschäden sind in fast jeder Privathaftpflichtpolice eingeschlossen.

 Mindestanlagesumme

Fast alle Kapitalanlagegesellschaften verlangen vom Anleger bei der Investition in einen bestimmten Fonds einen Mindestbetrag. Auch für die Einrichtung eines Sparplans wird üblicherweise eine regelmäßige Mindestanlagesumme gefordert. Informationen zur Mindestanlage finden sich im Verkaufsprospekt.

 Mindestversicherungssumme

Das Gesetz über die Pflichtversicherung von Kraftfahrzeugen bildet die Grundlage für die Versicherungspflicht in der Kraftfahrzeughaftpflicht. Der Versicherungsumfang darf folgende Mindestversicherungssummen nicht unterschreiten: für Personenschäden 3.000.000 € (ab 01.09.2001), hiervon für reine Vermögensschäden 30.000 €.

 Mündelsichere Papiere

Im BGB definierte Wertpapiere, die als besonders risikoarm eingeschätzt werden.







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