Makler |
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Person, die gegen Vergütung (Provision) Gelegenheiten zu Vertragsabschlüssen
nachweist oder solche Geschäfte vermittelt. Er unterscheidet sich von dem
Handelsvertreter dadurch, dass er nicht ständig betraut ist.
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Mallorca-Police |
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Die unter der inoffiziellen Bezeichnung Mallorca-Police bekannte Mietwagen-Zusatzversicherung
erhöht den teilweise viel zu niedrigen Schutz der Haftpflichtversicherung von Mietwagen im Ausland
auf das deutsche Niveau. Bei einigen deutschen Autoversicherern ist dieser Schutz bereits im Rahmen der
Kfz-Haftpflichtpolice beitragsfrei mit eingeschlossen.
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Mehrwertsteuer |
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Mehrwertsteuer (auch Umsatzsteuer) ist die Steuer auf Lieferungen und
sonstige Leistungen eines Unternehmers im Inland gegen Entgelt. Das
Unternehmen hat die Möglichkeit, die Umsatzsteuer, die ihm für Vor-
oder Zuliefererprodukte in Rechnung gestellt wird, von der eigenen
Umsatzsteuerschuld abzuziehen. Durch diesen Vorwegabzug wird jedes
Unternehmen nur mit dem Steueranteil belastet, der durch die eigene
Verarbeitung/Produktion entsteht. Das gesamte Mehrwertsteueraufkommen,
dass für ein Produkt entsteht, muss vom Endverbraucher aufgebracht
werden. Die Geschäftstätigkeit eines Versicherungsunternehmens
unterliegt nicht der Mehrwertsteuer. Für Versicherungsverträge ist eine
Versicherungsteuer zu zahlen.
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Mietsachschäden |
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In der Haftpflichtversicherung sind Schäden an gemieteten Sachen generell ausgeschlossen.
Wichtige Ausnahme sind Beschädigungen an den Gebäudeteilen von Mietwohnungen. Diese Mietsachschäden
sind in fast jeder Privathaftpflichtpolice eingeschlossen.
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Mindestanlagesumme |
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Fast alle Kapitalanlagegesellschaften verlangen vom Anleger bei der
Investition in einen bestimmten Fonds einen Mindestbetrag. Auch für die
Einrichtung eines Sparplans wird üblicherweise eine regelmäßige
Mindestanlagesumme gefordert. Informationen zur Mindestanlage finden
sich im Verkaufsprospekt. |
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Mindestversicherungssumme |
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Das Gesetz über die Pflichtversicherung von Kraftfahrzeugen bildet die
Grundlage für die Versicherungspflicht in der Kraftfahrzeughaftpflicht.
Der Versicherungsumfang darf folgende Mindestversicherungssummen nicht
unterschreiten: für Personenschäden 3.000.000 € (ab 01.09.2001),
hiervon für reine Vermögensschäden 30.000 €. |
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Mündelsichere Papiere |
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Im BGB definierte Wertpapiere, die als besonders risikoarm eingeschätzt werden. |